Heilpraktikerverband Bayern e.v.
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BerufsstandVerbandsstrukturBerufspolitik

Der Berufsstand des Heilpraktikers
Heilpraktiker ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger und freier Heilberuf. Er stützt sich auf die Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes. Die freie Berufsausübung wird durch Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt.

Heilpraktiker ist in Deutschland der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbständig Heilkunde auszuüben. Seine Tätigkeiten umfassen Feststellung (Diagnose), Linderung und Heilung von Krankheiten (Therapie). Er stellt dabei nicht die Krankheit, sondern den Menschen in seiner Ganzheit in den Mittelpunkt und bedient sich natürlicher Verfahren, um Gesundungsprozesse anzuregen. Der Beruf ist aus der Tradition großer Heilkundiger erwachsen, deren Erfahrungsmedizin er unter Einbeziehung neuer medizinischer Erkenntnisse in seinem therapeutischen Handeln umsetzt.



Der Heilpraktikerverband Bayern

Der Erhalt und die Förderung des Heilpraktikerberufs sowie die Bewahrung der Naturheilkunde sind der vorrangige Zweck unseres Verbandes. Deshalb liegen seine Aufgaben insbesondere bei der berufspolitischen Interessenvertretung, in der Fortbildung der Kollegenschaft in allen für Heilpraktiker relevanten Diagnose- und Therapieverfahren und in der Ausbildung des Nachwuchses.
Eine gut vernetzte Verbandsstruktur gewährleistet die effektive Umsetzung dieser Aufgaben, sie macht funktionsfähig und durchsetzungsstark.

Unsere Verbandsstruktur


Organigramm

 

Unsere Verbandssatzung finden Sie hier zum Download


Satzung des LV Bayern


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Berufsständische Vertretung


Traditionsreich und immer schon engagiert

Die Gründung unseres Verbandes 1946, gleich nach dem 2. Weltkrieg, geschah in Eigeninitiative einer Handvoll mutiger Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Sie bürgten damals gegenüber der amerikanischen Militärregierung für eine demokratische Struktur des Verbandes und das Freihalten von nationalsozialistischem Gedankengut.
Die ersten Jahre der berufspolitischen Arbeit waren geprägt, das Ausbildungsverbot und die Zulassungssperre zur Berufsausübung, die das Nazi-Regime verhängt hatte, zu überwinden.
Mit Erfolg: 1951 gab die bayerische Staatsregierung die Bekanntmachung über den Vollzug des Heilpraktikergesetzes und seiner Durchführungsverordnungen heraus. Diese „Bekanntmachung“ wurde beispielgebend für die Ministerialverfügungen anderer Bundesländer. Damit war der Weg frei für die bis heute noch gültige amtsärztliche Überprüfung zum Erhalt der Ausübung der Heilkunde nach dem HeilprG (Heipraktikergesetz).

„Kämpfer der ersten Stunde“


Professionelle berufsständische Vertretung wird großgeschrieben

Als ältester und regional großer Berufsverband verfügt er über die notwendige berufspolitische Erfahrung und gesundheitspolitischen Kontakte, die zu einer erfolgreichen Interessenvertretung unabdingbar sind. Insbesondere die Kontinuität seiner berufsständischen Arbeit zeichnet ihn aus. Und die Tatsache, dass er ein echter Berufsverband ist, das heißt seine Mitglieder gemäß der Satzung zugelassene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind, macht ihn zu einem verlässlichen Ansprechpartner gesundheitspolitischer Entscheidungsträger. Mit hoher Präsenz ist er in Bayern in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien vertreten:

Im Landesgesundheitsrat, einem gesetzlichen Gremium, das die Bayerische Staatsregierung sowie das Parlament in allen Fragen des Gesundheitswesens berät, ist unser Verband mit Sitz und Stimme vertreten. Hier kann er gleichberechtigt neben anderen Heil- und Gesundheitsberufen die Sichtweise naturheilkundlich denkender und handelnder Heilpraktiker/innen einbringen.
Näheres:
https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/behoerden-und-gremien/lgr

Im Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München, in dem die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind, engagiert sich unser Verband als Mitglied insbesondere für eine bessere Verknüpfung von Naturheilkunde und konventioneller Medizin.
Näheres: http://gesundheitsbeirat-muenchen.de

Die Landeszentrale für Gesundheit in Bayern zählt unseren Verband ebenfalls zu ihren aktiven Mitgliedern. Hier liegt sein Schwerpunkt bei gesundheitspräventiven Maßnahmen. So hat er beispielsweise erfolgreich bei der Durchsetzung des Anti-Raucherschutz-Gesetzes mitgewirkt.
Näheres: http://www.lzg-bayern.de

Das bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) hat unseren Berufsverband in die Gründung und aktive Mitarbeit der Arbeitsgemeinschaft Prävention einbezogen.
Näheres: http://www.zpg-bayern.de/landesarbeitsgemeinschaft-praevention.html

Die regelmäßigen Einladungen der politischen Entscheidungsträger zu unserer jährlichen Tagung für Naturheilkunde, bei der sie sich aktiv einbringen können, fördern und erhalten den für unseren Berufsstand wichtigen und notwendigen Austausch.

Einbezogen ist unser Verband auch bei „Gesund.Leben.Bayern“, einer Initiative des Bayerischen Gesundheitsministeriums, die sich in jedem Jahr unter einem bestimmten Motto wichtiger gesundheitlicher Themen annimmt.

 

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